REGELN

GELTUNGSBEREICH DER DIENSTLEISTUNGEN FÜR BEWOHNER
DES PFLEGEZENTRUMS

Das Pflegezentrum erbringt Bewohner, Pflege- und Unterstützungsdienste gemäß dem Gesetz sowie in dem Umfang und den Formen, die sich aus den individuellen Bedürfnissen der Personen ergeben, die sich in dem Pflegezentrum aufhalten.

Der Umfang der vom Pflegezentrum erbrachten inländischen Dienstleistungen umfasst insbesondere Dienstleistungen, die Folgendes gewährleisten:
a) Wohnort in der Umgebung und im Gebäude ohne architektonische Barrieren, in Einzel- oder
Doppelzimmern mit Bad,
b) Verpflegung in Form von 3 Mahlzeiten pro Tag (Frühstück, Mittag- und Abendessen) mit der
Möglichkeit, eine vom Arzt angegebene Diätmahlzeit zu wählen. Grundnahrungsmittel und Getränke
sind rund um die Uhr erhältlich,
c) Sauberhalten des Pflegezentrums.
Der vom Pflegezentrum erbrachte Leistungsumfang umfasst insbesondere

Leistungen wie:
a) Hilfe bei grundlegenden Aktivitäten im Leben, falls erforderlich beim Anziehen, Essen, Waschen und Baden;
b) Pflege, einschließlich Pflege während der Krankheit,
c) Hygienepflege,
d) notwendige Unterstützung bei der Behandlung persönlicher Angelegenheiten,
e) Kontakte mit der Umwelt.

Der Umfang der vom Pflegezentrum erbrachten Unterstützungsleistungen umfasst insbesondere Leistungen in Form von:
a) Organisation der Freizeit des Pensionärs,
b) Hilfe beim Kauf von Kleidung und Schuhen,
c) Pflege im Krankheitsfall und Hilfe bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten,
d) Schaffung von Bedingungen für die persönliche Entwicklung,
e) Anregung zur Herstellung, Aufrechterhaltung und Entwicklung von Kontakten mit anderen
Pensionäre und mit der Familie,
f) Gewährleistung der Wahrung der Rechte des Pensionärs und der Verfügbarkeit von Informationen
über diese Rechte,
g) effiziente Bearbeitung von Anträgen, Bedürfnissen, Beschwerden und Bitten des Pensionärs,
h) Organisation von Urlaubsreisen.

Das Plegezentrum übernimmt die Standardausgaben für die notwendigen Pflegeleistungen für den Pensionär, mit Ausnahme von:
a) der Kunde trägt zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Medikamenten,
b) das Pflegezentrum zieht Rechnungen für die für den Pensionär gekauften Medikamente und
eventuelle ärztliche Rezepte ein,
c) der Kunde hat das Recht, Rechnungen für einen bestimmten Abrechnungsmonat zu verlangen. Der
Betrag wird dem Kontokorrentkonto für jeden Monat nachträglich gutgeschrieben.
Das Leistungsspektrum des Pflegezentrums ist unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und psychophysischen Fähigkeiten der Bewohner zu bestimmen.

REGELN FÜR DIE ORGANISATION DES AUFENTHALTS IM PFLEGEZENTRUM

Das detaillierte System der Organisation des Aufenthalts im Pflegezentrum ist in den Regeln und Bestimmungen des Zentrums enthalten, die dem Patient an der Rezeption des Resorts zur Verfügung stehen.
Insbesondere haben die Patienten das Recht dazu:
a) Achtung der persönlichen Würde,
b) Rede- und Religionsfreiheit,
c) Unverletzlichkeit der Privatangelegenheiten, Briefgeheimnis,
d) Sicherheitsgefühl,
e) Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung – bezogen auf den Grad der eigenen psychophysischen
Eignung,
f) Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung,
g) freien Kontakt und Integration mit Familie und Freunden.

Der Zugang zur medizinischen Versorgung der Patienten umfasst:
a) regelmäßige Konsultationen mit einem Arzt, der mindestens einmal wöchentlich in den
Räumlichkeiten des Pflegezentrums zur Verfügung steht, und erforderlichenfalls mit einem Facharzt,
b) die Einnahme von Arzneimitteln und anderen vom Arzt verschriebenen pharmakologischen Mitteln,
c) die Durchführung von ärztlich verordneten Behandlungen in den Räumlichkeiten des Pflegezentrums
und die Inanspruchnahme von Behandlungen in den Rehabilitationsbüros des Pflegezentrums.
Als Teil des Entgelts für den Aufenthalt im Pflegezentrum haben die Patienten das Recht, grundlegende Friseurdienstleistungen in Anspruch zu nehmen (grundlegende Friseurdienstleistungen sind Waschen, Kämmen, Haarschneiden).
Eigene Forderungen für den Aufenthalt im Pflegezentrum zu stellen.
Einmal wöchentlich psychologische Beratung im Pflegezentrum in Anspruch zu nehmen.

 

EMPFANG VON PATIENTEN IM SENIORENRESIDENZ

Neue Patienten werden auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Kunden in das Pflegezentrum vermittelt.
Neue Bewohner werden aufgenommen, wenn das Pflegezentrum während des gesamten Kalenderjahres zu einzelnen Terminen freie Stellen hat.
Neu aufgenommene Patienten werden mit den Bestimmungen des Pflegezentrums vertraut gemacht.
Der Pensionär unterzieht sich innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ankunft im Pflegezentrum ärztlichen Konsultationen.
Der Pensionär füllt das Anmeldeformular aus, das die Grundlage für die ersten ärztlichen Konsultationen bildet.